- Bedienerschulung, DGUV 308-008, Hubarbeitsbühne, Ratgeber, Sicherheit, Vorschriften
- Alexandra Strehle
Bedienerschein für Hubarbeitsbühnen: Pflicht oder nicht? (DGUV Grundsatz 308-008)
Brauche ich einen Bedienerschein, um eine Hubarbeitsbühne zu fahren? Die kurze Antwort: Einen gesetzlich vorgeschriebenen „Führerschein“ für Hubarbeitsbühnen gibt es in Deutschland nicht. Im gewerblichen Einsatz muss der Arbeitgeber aber sicherstellen, dass die bedienende Person geeignet, ausgebildet und schriftlich beauftragt ist – der anerkannte Nachweis dafür ist eine Bedienerschulung nach DGUV Grundsatz 308-008. Im Privatbereich ist keine Schulung vorgeschrieben, für die eigene Sicherheit aber klar zu empfehlen.
Gibt es eine gesetzliche „Führerschein“-Pflicht?
Nein. Anders als beim Pkw gibt es für Hubarbeitsbühnen keinen amtlichen Schein, den man bei einer Behörde ablegt. Was es im gewerblichen Bereich aber gibt, sind klare Pflichten des Arbeitgebers aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV). Kurz gesagt: Nicht der Staat verlangt einen „Schein“, sondern der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass nur befähigte Personen die Bühne bedienen – und das im Zweifel auch nachweisen können.
Wer darf eine Hubarbeitsbühne bedienen?
Im gewerblichen Einsatz muss die bedienende Person drei Voraussetzungen erfüllen:
- Geeignet: mindestens 18 Jahre alt sowie körperlich und geistig geeignet.
- Ausgebildet und unterwiesen: theoretisch und praktisch geschult im sicheren Bedienen von Hubarbeitsbühnen – nach DGUV Grundsatz 308-008.
- Schriftlich beauftragt: vom Arbeitgeber ausdrücklich mit dem Bedienen beauftragt.
Erst wenn alle drei Punkte erfüllt sind, darf die Person das Gerät im betrieblichen Umfeld eigenständig führen.
Was ist der DGUV Grundsatz 308-008?
Der DGUV Grundsatz 308-008 beschreibt, wie Bediener von Hubarbeitsbühnen ausgebildet, geprüft und beauftragt werden. Eine Schulung nach diesem Grundsatz umfasst einen theoretischen Teil (Vorschriften, Gerätekunde, Gefahren, Standsicherheit, Rettung) und einen praktischen Teil (Bedienen, Abstützen, Verhalten im Ernstfall). Sie ist der in der Praxis anerkannte Befähigungsnachweis – also genau das Dokument, das viele umgangssprachlich „Bedienerschein“ nennen.
Läuft der Bedienerschein ab? DGUV, IPAF und PAL-Karte im Vergleich
Eine häufige Frage – und hier wird es oft verwechselt. Neben der Schulung nach DGUV 308-008 gibt es den international anerkannten Nachweis der IPAF (International Powered Access Federation), die sogenannte PAL-Karte (Powered Access Licence). Der Unterschied bei der Gültigkeit:
- DGUV 308-008 (Befähigungsnachweis): hat keine feste gesetzliche Ablauffrist – muss aber durch regelmäßige, in der Regel jährliche Unterweisung aktuell gehalten werden.
- IPAF / PAL-Karte: ist 5 Jahre gültig und muss danach erneuert werden.
Heißt: Der „Schein“ selbst verfällt nach deutscher Praxis nicht automatisch – entscheidend ist die laufende jährliche Unterweisung. Wer mit der IPAF-PAL-Karte arbeitet, achtet zusätzlich auf das Ablaufdatum.
Welche Kategorien gibt es? Die IPAF-Klassen
| Kategorie | Bezeichnung | Typische Geräte |
|---|---|---|
| 1a | Static Vertical | senkrecht arbeitende Bühnen mit Abstützung, z. B. Vertikalmast- und Mastbühnen |
| 1b | Static Boom | abgestützte Auslegerbühnen, z. B. LKW- und Anhänger-Arbeitsbühnen |
| 3a | Mobile Vertical | verfahrbare Senkrechtbühnen, vor allem Scherenbühnen |
| 3b | Mobile Boom | verfahrbare Auslegerbühnen, also Gelenk- und Teleskopbühnen |
Dazu kommen Spezialkategorien (z. B. für Raupen-/Spinnenbühnen oder das Be- und Entladen auf dem Transporter). Welche Kategorie Sie für Ihr Wunschgerät brauchen, sagen wir Ihnen vorab – fragen Sie uns einfach.
Wer darf unterweisen und ausbilden?
Die Unterweisung führt der Unternehmer selbst oder eine von ihm beauftragte, fachkundige Person durch. Die eigentliche Ausbildung nach DGUV 308-008 übernehmen qualifizierte Ausbilder mit entsprechender Sachkunde. Wichtig: Eine einmalige Schulung allein reicht nicht – sie wird durch regelmäßige Unterweisungen am konkreten Gerät und Einsatzort ergänzt.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Die Unterweisung wird regelmäßig wiederholt – in der Regel mindestens einmal jährlich, zusätzlich bei neuen Geräten, geänderten Einsatzbedingungen oder nach Vorfällen. So bleibt das Wissen aktuell und die Sicherheit gewährleistet.
Und im Privatbereich?
Mieten Sie eine Arbeitsbühne privat, gibt es keine gesetzliche Schulungspflicht. Trotzdem gilt: Eine Hubarbeitsbühne ist kein Spielzeug. Eine kurze Einweisung in Bedienung, Abstützung und Sicherung schützt vor teuren Fehlern und gefährlichen Situationen – deshalb empfehlen wir auch privat immer eine Einweisung. Bei der Übergabe erklären wir Ihnen das Gerät selbstverständlich.
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Passend dazu: Was die Anmietung selbst kostet, lesen Sie im Ratgeber „Was kostet es, eine Arbeitsbühne zu mieten?“. Und welcher Gerätetyp zu Ihrem Einsatz passt, zeigt unser Überblick Bühnentypen.
Häufige Fragen
Braucht man einen Bedienerschein für Hubarbeitsbühnen?
Einen gesetzlich vorgeschriebenen „Führerschein“ gibt es nicht. Im gewerblichen Einsatz muss der Arbeitgeber jedoch sicherstellen, dass die bedienende Person geeignet, nach DGUV Grundsatz 308-008 ausgebildet und schriftlich beauftragt ist.
Läuft der Bedienerschein ab?
Der Befähigungsnachweis nach DGUV 308-008 hat keine feste gesetzliche Ablauffrist – er muss aber durch regelmäßige, in der Regel jährliche Unterweisung aktuell gehalten werden. Die international anerkannte IPAF-PAL-Karte ist dagegen 5 Jahre gültig und muss danach erneuert werden.
Welche IPAF-Kategorien gibt es?
Die wichtigsten sind 1a (Static Vertical, z. B. Mastbühnen), 1b (Static Boom, z. B. LKW-/Anhängerbühnen), 3a (Mobile Vertical, Scherenbühnen) und 3b (Mobile Boom, Gelenk- und Teleskopbühnen), dazu Spezialkategorien.
Wer darf eine Hubarbeitsbühne bedienen?
Eine mindestens 18 Jahre alte, körperlich und geistig geeignete Person, die entsprechend ausgebildet/unterwiesen und vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt ist.
Gilt das auch im Privatbereich?
Nein, privat ist keine Schulung vorgeschrieben – eine Einweisung ist für die Sicherheit aber dringend zu empfehlen.
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